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Elternvertretungen (Pflegschaften)

Durch die Pflegschaften beteiligen sich Eltern in der Schule über den Unterricht hinaus auf unterschiedlichen Ebenen.

Ihre Mitarbeit

Das Engagement von Eltern hat an der Henri-Dunant-Schule eine gute Tradition. So sind in den vergangenen Jahren einige herausragende Projekte zum Wohle unserer Kinder – wie beispielsweise die Verschönerung unseres Schulhofes – in die Tat umgesetzt worden.
Damit sich unsere Schule auch in Zukunft positiv weiterentwickeln kann, sind Eltern gefragt, die sich mit Ideen und Tatkraft einbringen wollen. Jeder ist herzlich eingeladen, sich zu beteiligen. Machen Sie mit und engagieren Sie sich in den Elternvertretungen!

Die Klassenpflegschaft

Die Schulgemeinschaft legt Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem/der jeweiligen Klassenlehrer/-in (Klassenleitung). Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden alle Eltern zu einer Klassenpflegschaftsitzung der Klasse ihres Kindes eingeladen. Die Klassenleitung informiert die Elternschaft über Schulangelegenheiten und Klasseninternes. Weiterhin werden der/die Klassenpflegschaftvorsitzende und der/die stellvertretende Klassenpflegschaftvorsitzende gewählt. Beide vertreten die Interessen der Eltern gegenüber der jeweiligen Klassenleitung und regeln mit ihr gemeinsam aktuelle Belange der Klasse. Der/die Klassenpflegschaftsvorsitzende sowie der Stellvertreter wirken darüber hinaus in der Schulpflegschaft mit.

Die Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern, sie diskutiert verschiedene schulische Fragen und kann Vorschläge oder Anträge an die Schulkonferenz richten.
Bei der ersten Schulpflegschaftsitzung im Schuljahr werden die/der Schulpflegschafts-vorsitzende/r und der/ die Stellvertreter/in gewählt. Beide vertreten die Interessen aller Eltern bei der Schulkonferenz. Darüber hinaus wird ein dritter Elternvertreter/-in gewählt, der in Abstimmungsfällen eine weitere Stimme für die Eltern abgeben kann.

Die Schulkonferenz

Bei der Schulkonferenz werden alle wichtigen Entscheidungen über Schulangelegenheiten getroffen.Die Mitglieder der Schulkonferenz sind die drei oben aufgeführten Elternvertreter sowie drei Lehrer/innen. Der Schulleiter nimmt ebenfalls an der Schulkonferenz teil, darf aber nur in einer Pattsituation abstimmen.